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Der
Versicherungsvertreter:
Er ist Angestellter eines bestimmten
Versicherungsunternehmens und kann auch nur dessen Produkte vertreiben.
Zur Ausübung seiner Tätigkeit wird keine spezielle Ausbildung
vorgeschrieben. Er ist dem Versicherungsunternehmen gemäß
Angestelltengesetz verpflichtet..
Der
Versicherungsagent:
Er ist selbstständig und vertreibt
Produkte einer oder mehrerer Versicherungen, an die er vertraglich
gebunden ist. Er ist Erfüllungsgehilfe des jeweiligen
Versicherungsunternehmens und diesem verantwortlich.
Der Versicherungsmakler
ist
selbstständig, unabhängig und muss
gemäß Maklergesetz seinem Kunden eine objektive Risikoanalyse bieten
sowie ausgewogenen Rat erteilen. Der unabhängige
Makler muss den
bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln und ist
rechtlich dem Kunden verpflichtet. Er
hat eine fundierte, umfassende Ausbildung und eine anspruchsvolle kommissionelle
Prüfung absolviert und ist derjenige, der alleine als Treuhänder des
Kunden agiert. |
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(c)
2005 VBM Versicherungsmakler & Vermögensberatungs GmbH, 7400
Oberwart, Steinamangererstrasse 30, Tel. 03352 / 31100, Fax 03352 /
31100-4 |