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Der Versicherungsvertreter:
Er ist Angestellter eines bestimmten Versicherungsunternehmens und kann auch nur dessen Produkte vertreiben. Zur Ausübung seiner Tätigkeit wird keine spezielle Ausbildung vorgeschrieben. Er ist dem Versicherungsunternehmen gemäß Angestelltengesetz
verpflichtet..


Der Versicherungsagent:
Er ist selbstständig und vertreibt Produkte einer oder mehrerer Versicherungen, an die er vertraglich gebunden ist. Er ist Erfüllungsgehilfe des jeweiligen Versicherungsunternehmens und diesem verantwortlich.

Der Versicherungsmakler
ist selbstständig, unabhängig und muss gemäß Maklergesetz seinem Kunden eine objektive Risikoanalyse bieten sowie ausgewogenen Rat erteilen. Der unabhängige Makler muss den bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln und ist rechtlich dem Kunden verpflichtet. Er hat eine fundierte, umfassende Ausbildung und eine anspruchsvolle kommissionelle Prüfung absolviert und ist derjenige, der alleine als Treuhänder des Kunden agiert.

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